AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Terms of service

1. GELTUNGSBEREICH & VERTRAGSPARTNER
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im folgenden AGB, gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Wohnungen und Apartments zur Beherbergung, die zwischen der SCHWARZLINS GbR, Daniela Marzlin-Schwarz & Jörg Schwarz (im folgenden SCHWARZLINS) und Dritten (Gast) abgeschlossen werden, sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von SCHWARZLINS. 

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

2. RESERVIERUNGEN/BUCHUNG

1. Mit der Durchführung einer Reservierung/Buchung bietet der Gast den Abschluss eines Beherbergungsvertrages an. Bei entsprechender Verfügbarkeit des gebuchten Apartments erhält der Gast von SCHWARZLINS eine Reservierungs-/Buchungsbestätigung. Durch diese Bestätigung kommt ein Beherbergungsvertrag zwischen SCHWARZLINS und dem Gast zustande.

2. Angebote von SCHWARZLINS in Bezug auf verfügbare Apartments sind freibleibend und unverbindlich. SCHWARZLINS steht es frei, den Abschluss eines Beherbergungsvertrages nach eigenem Ermessen abzulehnen. Branchenübliche Restriktionen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte Reisedaten behält sich SCHWARZLINS vor.

3. STORNIERUNGSFRISTEN/RÜCKTRITT DES KUNDEN/NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN (NO SHOW)

1. Erst mit der Zahlung des Gastes an SCHWARZLINS liegt eine garantierte Reservierung vor. Diese kann durch den Gast gemäß den folgenden Stornierungsbedingungen und Stornierungsfristen (Punkt 2.) unter Angabe der entsprechenden Reservierungs-/Buchungsnummer schriftlich/in Textform (z.B. per Email) storniert werden.

2. Bei einem Rücktritt/Stornierung ist der Gast verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Mietpreises als Entschädigung zu zahlen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der folgenden Aufstellung:

Bis 28 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei
27 – 14 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises werden fällig
13 - 5 Tage vor Mietbeginn: 75% des Mietpreises werden fällig
weniger als 5 Tage vor Mietbeginn bzw. Nichtanreise des Gastes: 90 % des Mietpreises werden fällig

SCHWARZLINS hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Apartments sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Zusätzlich werden bei Nichterscheinen des Gastes im Falle von mehrtägig garantierten Reservierungen alle weiteren Nächte ab der ersten Nacht storniert und dem Gast steht kein Anspruch auf die Folgenächte zu.

4. ÜBERNACHTUNGSPREISE & SONSTIGE PREISE

1. Es haben die von SCHWARZLINS zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausgewiesenen Preise Gültigkeit.

2. Geltende und ausgewiesene Preise verstehen sich Brutto und enthalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben.

3. Vom Gast selbst geschuldete lokale Abgaben, wie beispielsweise Kurtaxen sind nicht enthalten.

5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN & RECHNUNG

1. Der Preis für die vom Gast gebuchte Übernachtungsleistung ist immer im Voraus durch den Gast zu bezahlen und der gesamte Mietpreis ist sofort nach Buchung fällig.

2. Eine Aufrechnung durch den Gast gilt als ausgeschlossen, es sei denn die Aufrechnung betrifft eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung.

3. Akzeptiertes Zahlungsmittel ist Banküberweisung. Barzahlung wird nicht akzeptiert.

4. Mit einer Reservierung geht das Einverständnis des Gastes einher, dass der Gast seine Rechnung als Download oder via E-Mail erhält.

6. NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN RESERVIERTER WOHNUNGEN

1. Ein reserviertes Apartment steht dem im nach der Buchung bestimmten Zeitraum zur Verfügung.

2. Die von SCHWARZLINS zur Verfügung gestellten Schlüssel, Parkausweise und/oder Schlüsselkarten sind am Abreisetag an SCHWARZLINS, einem von SCHWARZLINS genannten Dritten oder an dem durch SCHWARZLINS durch Beschilderung und/oder Nachricht und/oder Checkout Anweisung ausgewiesenen Ablageort in der Wohnung zu hinterlassen. Bei Verlust eines Schlüssels bzw. bei Nichtabgabe der Schlüssel entsteht eine Gebühr von 200,00€. Bei Verlust einer Schlüsselkarte oder eines Parkausweises sowie bei Nichtabgabe dieser genannten Gegenstände entsteht eine Gebühr von 40,00€. SCHWARZLINS ist weiter berechtigt weiteren Ersatz für den hierdurch entstandenen Schaden vom Gast zu erheben, wenn der Schaden 200,00€ (im Fall von Schlüsseln) oder 40,00€ (im Fall von Schlüsselkarten oder Parkausweisen) übersteigt. Eingeschlossen ist dabei auch der Austausch der betroffenen Schließanlage, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises offen, dass SCHWARZLINS ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

3. Eine spätere Abreise (Late Check-out) kann auf Anfrage und bei Verfügbarkeit zwischen SCHWARZLINS und dem Gast vereinbart werden. Bei verspäteter Abreise von mehr als 3 Stunden nach dem ursprünglich vereinbarten Check-out, sofern nicht vereinbart, wird der volle Übernachtungspreis der Wohnung erhoben. Fehlt es an einer Zustimmung, schuldet der Gast neben dem vollen Übernachtungspreis den Ersatz des weiter entstehenden Schadens. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises offen, dass SCHWARZLINS ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

4. Einen vertraglichen Anspruch auf einen Late Check-out kann der Gast nicht herleiten.

5. Eine frühere Anreise (Early Check-in) kann auf Anfrage und bei Verfügbarkeit zwischen SCHWARZLINS und dem Gast vereinbart werden.

6. Einen vertraglichen Anspruch auf einen Early Check-in kann der Gast nicht herleiten.


7. ÜBERLASSUNG, WEITERVERMIETUNG, NUTZUNG

1. Die Weitervermietung oder Weitervermittlung der gebuchten Wohnung ist untersagt. Darunter fällt insbesondere auch die Weitervermittlung der Wohnungen oder von Wohnungskontingenten an Dritte zu höheren als den durch SCHWARZLINS ausgewiesenen Preisen. Gleichermaßen ist eine Abtretung oder der Verkauf von Ansprüchen gegen SCHWARZLINS nicht zulässig. In diesen Fällen ist SCHWARZLINS berechtigt die Reservierung zu stornieren, insbesondere dann, wenn der Gast bei Abtretung/Verkauf gegenüber Dritten unwahre Angaben über Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat.

2. Die Nutzung der Wohnungen von SCHWARZLINS zu anderen Zwecken als der Beherbergung ist ausdrücklich untersagt. Insbesondere fallen darunter jegliche gewerbliche oder aber illegale Nutzungen. Ohne explizite Zustimmung ist die Nutzung der Wohnungen für Foto- oder Videoaufnahmen ebenfalls untersagt. SCHWARZLINS behält sich im Falle einer Nutzung aus anderen Gründen als der Beherbergung die Reservierung ohne Rückerstattungen zu stornieren und die Mietsache zu räumen.

8. HAFTUNG

1. SCHWARZLINS haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind ausgeschlossen. Auch für den Verlust von Gegenständen oder Diebstahl im Haus oder auf dem Grundstück wird vom Vermieter keine Haftung übernommen.

2. Für vom Gast verursachte Schäden, die mutwillig oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, haftet der Gast. Auch die An- und Abreise erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung des Gastes.

3. SCHWARZLINS übernimmt keine Haftung für Fundsachen. Ausgenommen ist die Haftung aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen von SCHWARZLINS. Fundsachen werden ausschließlich auf Anfrage gegen Entgelt und einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr von 15,00€ zurückgesendet. SCHWARZLINS verpflichtet sich zur Aufbewahrung von Fundsachen über einen Zeitraum von sechs Monaten. Anschließend erfolgt eine Entsorgung.

4. Im Falle von Störungen oder Mängeln an den Leistungen von SCHWARZLINS, wird SCHWARZLINS auf unverzügliche Rüge des Gastes oder bei Kenntnis bemüht sein, Abhilfe zu schaffen. Der Gast ist dabei ebenfalls verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beheben und einen etwaig resultierenden Schaden gering zu halten. Darüber hinaus ist der Gast verpflichtet SCHWARZLINS unverzüglich auf die Möglichkeit der Entstehung eines hohen Schadens aufmerksam zu machen.

9. KUNDENDATEN

1. SCHWARZLINS erhebt und erfasst verpflichtend E-Mailadressen sowie Telefonnummer des Gastes zur Sicherstellung der Kommunikation. Gleichermaßen ist SCHWARZLINS berechtigt ein gültiges Identifikationsdokument bei Check-in digital einzufordern. Für inländische Gäste ist dies ein Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Gästen immer ein Reisepass.

2. Sollte die Identität eines Gastes auf Grund fehlender oder falscher Dokumente nicht zweifelsfrei geklärt werden können, so ist SCHWARZLINS berechtigt, die Buchung zu stornieren. SCHWARZLINS ist berechtigt, die Buchung eines Gastes zu stornieren, sollte die Identität eines Gastes aufgrund fehlender oder falscher Dokumente nicht zweifelsfrei geklärt werden können.

10. BEENDIGUNG DES BEHERBERGUNGSVERTRAGS

1. SCHWARZLINS behält sich das Recht vor und ist berechtigt einen Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Insbesondere liegt dann ein wichtiger Grund vor wenn
 a) höhere Gewalt oder andere von SCHWARZLINS nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
 b) SCHWARZLINS begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung entweder den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder die Außenwirkung bzw. das Image von SCHWARZLINS und dessen Standorten in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von SCHWARZLINS zuzurechnen ist
 c) Buchungen schuldhaft unter irreführenden oder falschen Angaben oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen durchgeführt werden; wesentlich kann dabei, jedoch nicht ausschließlich, die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein
 d) der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzwidrig ist oder aber der Wohnungsprostitution dient e) Im Falle von Weiterverkauf bzw. Weitervermietung und/oder Weitervermittlung (siehe Ziffer 7)

2. Über die Ausübung des Kündigungsrechtes hat SCHWARZLINS den Gast unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

3. Es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz des Gastes bei berechtigter Kündigung durch SCHWARZLINS.

4. Erfolgte eine Kündigung seitens SCHWARZLINS wegen eines Umstands, der durch den Gast zu vertreten ist bzw. aus einem Grund gemäß o.g. Ziffer 1, so ist SCHWARZLINS berechtigt auch künftige Buchungen, dies gilt auch, wenn diese bereits seitens SCHWARZLINS bestätigt sind, des Gastes zu stornieren oder abzulehnen.

11. RAUCHVERBOT

1. Alle Apartments von SCHWARZLINS sind Nichtraucherapartments. Das Rauchen in den Apartments als auch in Gemeinschaftsbereichen von SCHWARZLINS ist strengstens untersagt. Dies gilt auch für E-Zigaretten, Shishas, Tabak-Erhitzer und ähnliche Geräte. Das Rauchen auf Balkon- und/oder Terrassenbereichen ist nur bei entsprechender Kennzeichnung und geschlossener Tür zum Apartment erlaubt. Für den Fall von Zuwiderhandlung hat SCHWARZLINS das Recht vom Gast Schadensersatz für die gesondert notwendigen Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer durch den Vorfall nicht zumutbaren Weitervermietung des Apartments in Höhe von mindestens EUR 250,00 zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist gleichwohl höher anzusetzen, wenn SCHWARZLINS einen höheren Schaden nachweist. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass SCHWARZLINS ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist,

2. Das Manipulieren oder Blockieren von Notausgängen, Feuerlöschern oder dem Feuer/-Hausalarm ist verboten. Bei Verstößen droht eine Strafgebühr von 150 €. Dies gilt auch für Manipulation oder Ausschalten von Sicherheitssensoren und automatischen Schließsystemen bspw. für den Self-checkin.

3. SCHWARZLINS ist berechtigt eine aktive Buchung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Gäste des Hauses zu verweisen, wenn Kenntnis von Zuwiderhandlungen nach Punkten 1 und 2 erlangt wird. Ein Anspruch auf eine Rück- oder Teilerstattung besteht in diesen Fällen nicht. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass SCHWARZLINS ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist,

4. In Gebäuden von SCHWARZLINS können sich vernetzte Rauchmelder, die direkt mit der Leitstelle der Feuerwehr oder eines Sicherheitsdienstes verbunden sind, befinden. Für das vorsätzliche oder fahrlässige Auslösen der Brandmeldeanlage (zum Beispiel aufgrund des Verstoßes gegen das Rauchverbot) haftet der Gast in vollem Umfang, mindestens jedoch in der Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten (zum Beispiel Einsatzkosten Feuerwehr oder Sicherheitsdienst).

12. VERBOT VON PARTYS UND VERSAMMLUNGEN

1. Grundsätzlich ist Lärm im gebuchten Apartment, den gemeinschaftlichen Nutzungsbereichen sowie auf dem umliegenden Gelände zu vermeiden. Die Nachtruhe ist von 22 Uhr bis 7 Uhr einzuhalten („Ruhezeiten“), soweit nicht durch die Hausregeln abweichende Zeiten vorgegeben sind. In Apartments und Gemeinschaftsflächen von SCHWARZLINS ist das Durchführen von Partys und Versammlungen streng untersagt.

2. Für den Fall von Zuwiderhandlung hat SCHWARZLINS das Recht vom Gast Schadensersatz für die gesondert notwendigen Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer durch den Vorfall nicht zumutbaren Weitervermietung des Apartments in Höhe von EUR 500,00 zu verlangen. Das Recht zu weitergehendem Schadenersatz wird hiervon nicht berührt. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass SCHWARZLINS ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

3. SCHWARZLINS ist berechtigt eine aktive Buchung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Gäste des Hauses zu verweisen, wenn Kenntnis von Zuwiderhandlungen nach Punkten 1 und 2 erlangt wird. Ein Anspruch auf eine Rück- oder Teilerstattung besteht in diesen Fällen nicht. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass SCHWARZLINS ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist,

4. SCHWARZLINS behält sich das Recht vor, zur Durchsetzung des Hausrechtes die Leistungen eines Dritten, beispielsweise eines Sicherheitsdienstes, in Anspruch zu nehmen. Durch etwaige Intervention eines Dritten anfallende Kosten werden an den Gast weiterberechnet.

13. BESCHÄDIGUNG ODER UNBERECHTIGTE INVENTARENTFERNUNG

1. Sollte es während der Beherbergung zu Beschädigungen über den vertragsgemäßen Gebrauch hinaus kommen oder wird Inventar unberechtigt aus der Einheit entfernt so hat SCHWARZLINS Anspruch auf Schadenersatz, was insbesondere die Aufwendungen zur Beseitigung des Schadens, einschließlich eventueller Umsatzeinbußen resultierend aus einer nicht möglichen Vermietung des Apartments, Rechtsverfolgungskosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 50€ für einen solchen Schadensfall umfasst. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass SCHWARZLINS ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. 14. HAUSTIERE 1. Das Mitbringen von (Haus)-tieren ist in Apartments und Gemeinschaftsflächen nicht gestattet. Hält sich ein Haustier ohne Genehmigung in einer Einheit auf, werden pauschal EUR 150,00 für eine Sonderreinigungsgebühr seitens SCHWARZLINS in Rechnung gestellt.

2. SCHWARZLINS ist berechtigt, eine aktive Buchung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Gäste des Hauses zu verweisen, wenn Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 vorliegen. Ein Anspruch auf eine Rück- oder Teilerstattung besteht in diesen Fällen nicht. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises offen, dass SCHWARZLINS ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

15. INSTANDHALTUNG

1. Mit der Buchung eines Apartments von SCHWARZLINS verpflichtet sich der Gast das überlassene Apartment sowie zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmte Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln, für ausreichende Lüftung und Heizung zu sorgen, als auch grobe Verschmutzungen zu vermeiden. Liegen Verschmutzungen, die über den üblichen Gebrauch hinausgehen, während des Aufenthalts des Gastes oder auch nach dessen Abreise vor, so hat SCHWARZLINS das Recht dem Gast eine zusätzliche Reinigungsgebühr in Höhe von mindestens EUR 50,00 (abhängig vom Zustand der Einheit) in Rechnung zu stellen. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass SCHWARZLINS ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

2. Weiter verpflichtet sich der Gast die Einrichtung des Apartments auf Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit bei Bezug zu überprüfen und etwaige Mängel und Beanstandungen SCHWARZLINS unverzüglich anzuzeigen.

3. Der Gast haftet für sämtliche Schäden an dem ihm überlassenen Apartment, den Einrichtungsgegenständen und den zur gemeinschaftlichen Nutzung bestimmten Räumen, Einrichtungen und Anlagen, die er oder seine Besucher durch vertragswidrige Benutzung schuldhaft verursacht haben und die nicht auf eine normale Abnutzung zurückzuführen sind. Alle am überlassenen Apartment entstandenen Schäden hat der Gast unverzüglich gegenüber von SCHWARZLINS anzuzeigen.

4. Bei Buchungen von mehr als 7 Nächten ist SCHWARZLINS berechtigt wöchentliche Zwischenreinigungen durchzuführen. Der Gast ist verpflichtet dem vom SCHWARZLINS beauftragen Dienstleister oder Mitarbeitern von SCHWARZLINS zu diesem Zweck Zugang zum Apartment zu gewähren.

16. INTERNETNUTZUNG

1. Dem Gast wird durch SCHWARZLINS im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten ein Internetzugang zur Verfügung gestellt. Störungen, etwa aufgrund höherer Gewalt oder durch Wartungsarbeiten oder ähnliches können nicht ausgeschlossen werden.

2. Der Gast darf den Internetanschluss nicht missbräuchlich verwenden. Eine missbräuchliche Verwendung liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: Download und Verteilung urheberrechtlich geschützter Inhalte über Peer-to-Peer Sharing-Plattformen, illegale Streaming-Angebote sowie das Einstellen, Abrufen oder Übermitteln strafrechtlich relevanter Inhalte (insbesondere §§ 130, 130a, 131 und 184 StGB). Der Gast ist verpflichtet, bei der Nutzung die Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten. Der Gast stellt SCHWARZLINS auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen und Schadenersatzforderungen Dritter sowie von den Kosten der Rechtsverteidigung in angemessener Höhe frei, die durch eine rechtswidrige Nutzung des überlassenen Internetanschlusses durch den Gast oder durch Dritte mit dem Wissen des Gastes verursacht worden sind. Dieser Freistellungsanspruch erfasst insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechten sowie datenschutzrechtliche Verstöße.

3. Eine Weitergabe der Zugangsdaten für den Internetanschluss von SCHWARZLINS an Dritte ist dem Gast untersagt. Dies gilt auch für die Veröffentlichung etwaiger Zugangsdaten. Bei Zuwiderhandlung hat der Gast für alle durch die Weitergabe der Zugangsdaten entstandenen Schäden gegenüber SCHWARZLINS einzustehen. 4. Im Übrigen behält sich SCHWARZLINS vor, den Internetanschluss des Gastes bei Rechtsverstößen zu sperren.

17. DATENSCHUTZ

1. Die Datenschutzbestimmungen sind einsehbar unter: https://schwarzlins.com/de/dataPrivacy

18. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung des Beherbergungsvertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort sind der Sitz des Beherbergungsbetriebs.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Beherbergungsbetriebs. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Beherbergungsbetriebs.

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5. Soll­te ei­ne Be­stim­mung die­ses Ver­tra­ges un­wirk­sam sein oder wer­den, nichtig sein oder nichtig werden, so wird die Wirk­sam­keit der üb­ri­gen Be­stim­mun­gen da­von nicht be­rührt. An­stel­le der un­wirk­sa­men/nichtigen Be­stim­mung wer­den die Par­tei­en ei­ne sol­che Be­stim­mung tref­fen, die dem mit der unwirksamen/nichtigen Be­stim­mung beabsichtigten Zweck am nächs­ten kommt. Dies gilt auch für die Aus­fül­lung even­tu­el­ler Ver­trags­lü­cken.

6. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist SCHWARZLINS weder bereit noch verpflichtet.